Neue Datenschutzrichtlinie
Individuelle Datenschutzerklärung nach DSGVO
Individuelle Datenschutzerklärung zwingend notwendig. Standardtext ist nicht ausreichend !
Aus gegebenem Anlass möchten wir nochmals das Thema Datenschutzerklärung aufgreifen. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union geht am 25. Mai 2018 ohne Übergangsfrist in aktives deutsches Recht über. Webseitenbetreiber müssen zahlreiche Pflichten erfüllen. Bei Verstößen drohen existenzbedrohende Strafen.
Es ist nicht ausreichend, eine allgemeingültige Datenschutzerklärung auf seine Webseite zu stellen. Jeder Webseitenbetreiber ist dazu verpflichtet, detailliert und in verständlicher Sprache aufzuschlüsseln, welche Daten beim Besuch der Webseite erfasst und gespeichert werden.
Und JEDE Webseite überträgt, erfasst und verarbeitet persönliche Daten. Das heißt JEDER Webseitenbetreiber MUSS eine aktuelle Datenschutzerklärung verfassen und online stellen – und zwar zwingend bis zum 25.05.2018.
Beispiele für Daten die unter anderem auf Ihrer Webseite erfasst werden könnten:
- IP-Adresse des Nutzers der Webseite
- Google Maps überträgt Nutzer-IP-Adressen ins Ausland
- Verwendung von Google Analytics als Auswertungstool
- Kontaktformulare übertragen Nutzerdaten z.B. per E-Mail und werden vom Webseitenbetreiber gespeichert
- Social Media Plugins (Facebook, Twitter, etc.) übertragen IP-Adressen an den Anbieter der Social Media Plattform
- Externe Daten werden über iframes eingebunden (z.B. Youtube-Videos)
- u.v.m.
Was ist zu tun?
Bislang sind wir davon ausgegangen, dass eine allgemeingültige Datenschutzerklärung den rechtlichen Vorgaben entspricht. Dies ist NICHT der Fall. Jede Webseite muss individuell geprüft werden und es muss eine individuelle Datenschutzerklärung verfasst werden. Diese muss zwingend sämtliche erfassten und gespeicherten Daten enthalten, den Zweck, warum diese Daten erfasst und gespeichert werden, die Speicherdauer und eine Anlaufstelle für Widersprüche sowie einen Ansprechpartner für Datenschutzfragen beinhalten.
Als Werbeagentur dürfen und können wir keine Rechtsberatung durchführen. Ein Rechtsanwalt hat im Gegenzug in der Regel jedoch nicht die IT-Kenntnisse, um eine lückenlose Datenschutzerklärung erstellen zu können.
Daher bieten wir Ihnen an, dass wir eine individuelle Datenschutzerklärung für Ihre Webseite erstellen, die sämtliche erfasste Daten enthält und diese in Ihre Webseite integrieren.
Sie erhalten von uns eine technisch aussagekräftige Datenschutzerklärung, die Sie unbedingt noch zusätzlich anwaltlich prüfen lassen sollten. Wir können keinerlei Garantie auf Rechtssicherheit geben. Hierbei geht es insbesondere um rechtliche Formulierungen und Vollständigkeit.
Bitte beachten Sie unbedingt die Frist bis zum 25. Mai – an diesem Termin muss Ihre Datenschutzerklärung vollständig und rechtskonform online gehen.
Natürlich können Sie jederzeit auf Angebote anderer Anbieter zurückgreifen, um rechtzeitig eine rechtssichere Datenschutzerklärung zur Verfügung stellen zu können. Nur bitte: nehmen Sie das Thema ernst !! Die Abmahnanwälte sitzen bereits in den Startlöchern.